
Voraussetzungen einer fiktiven Schadensberechnung unter Zugrundelegung üblicher
Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt.
a)
In vorbezeichneter Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ausgeurteilt, dass
der Geschädigte seiner fiktiven Schadensberechnung grundsätzlich
die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt
zu Grunde legen darf, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger
auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt.
b)
Will der Schädiger den Geschädigter unter dem Gesichtspunkt der
Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere
Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen
„freien Fachwerkstatt“ verweisen, muss der Schädiger darlegen
und gegebenenfalls beweisen, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard
her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht.
c)
Des Weiteren hat der BGH zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Umständen
es dem Geschädigten gleichwohl unzumutbar sein kann, sich auf eine technisch
gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb der markengebundenen
Fachwerkstatt verweisen zu lassen.
Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat diesem Urteil mittlerweile zwei
weitere Urteile, die sich mit Details befassen, folgen lassen.
Bei beabsichtigter fiktiver Schadenabrechnung nach einem Verkehrsunfall wird
daher empfohlen, fachkundigen Rat bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht
einzuholen.
Allgemeiner Hinweis:
In Verkehrsunfallsachen, bei denen der Verkehrsunfall durch den Unfallgegner
schuldhaft verursacht wurde, hat der Geschädigte einen Anspruch darauf,
ohne vorherige Frist- und Inverzugsetzung einen Rechtsanwalt seines Vertrauens
zu beauftragen.
Die Kosten des Anwalts sind bei Verschulden des Unfallgegners von dessen Haftpflichtversicherer
in vollem Umfang zu übernehmen. Im Hinblick auf die teilweise sehr komplexe
Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes zur fiktiven Schadensberechnung sowie
zur Abrechnung von Mietwagenkosten ist daher die Inanspruchnahme anwaltlicher
Hilfe immer sinnvoll, um eigenen wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden.